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Die Nationalbank Serbiens genehmigte vorübergehend die Zahlung von Überweisungen ohne die zertifizierte Vollmacht

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Die Nationalbank Serbiens (NBS) hat es bestimmten Nutzern von Zahlungsdiensten ermöglicht, die Zahlung von Geldern auf der Grundlage einer einmaligen Vollmacht zu beantragen, die nicht von einem Notar beglaubigt werden muss, heißt es in der Ankündigung.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurde die Anweisung zur vorübergehenden Zahlung von Geldern aus Dinar- und Fremdwährungs-Girokonten von Zahlungsdienstnutzern und zur Bereitstellung von Überweisungsdiensten erteilt, da eine große Anzahl von Bürgern daran gehindert wurde, persönlich zu Banken zu gehen, um die Zahlung von Konten zu beantragen.
Damit das Geld abgehoben werden kann, muss die befugte Person einen Antrag mit der Verpflichtung stellen, die gültigen persönlichen Originaldokumente und die Person, die die Vollmacht ausgestellt hat, sowie den zur Zahlung beantragten Bevollmächtigten vorzulegen.
Zukünftig sind Banken verpflichtet, die Zahlung vom Konto an einen Benutzer zu ermöglichen, der mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
– Der Begünstigte ist eine Person, die das 55. Lebensjahr vollendet hat.
– Der Begünstigte ist eine Person, die im Sinne des Sozialschutzgesetzes eine Unterkunft für Erwachsene erhält.
– Der Benutzer ist eine Person, die zur Behandlung in eine Gesundheitseinrichtung gebracht wurde.
– Der Benutzer ist eine Person, der die Rechtsfähigkeit entzogen wurde oder die diese Fähigkeit nicht erworben hat.
– Der Begünstigte ist eine Person, der die Freiheit im Sinne des Gesetzes über die Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen entzogen ist
– Dem Benutzer wurde keine Zahlungskarte ausgestellt, mit der er über Guthaben vom Girokonto verfügen kann.
Für Benutzer, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen, kann die Bank, wenn sie es wünscht, nach eigener Einschätzung des Missbrauchsrisikos die Bestimmungen dieser Anweisung anwenden, wenn sie dies für besonders gerechtfertigt hält.
“Auf diese Weise können maximal 800 Euro pro Monat (in Dinar oder in Dinaräquivalenten) ausgezahlt werden, wobei das Geld, das auf der Grundlage der Rente vom Konto des Begünstigten gezahlt wird, sowie das Geld, das auf den laufenden Konto des Begünstigten überwiesen wird, nicht in dem angegebenen Betrag enthalten ist, der Grundlage für andere Leistungen aus öffentlichen Mitteln (z. B. Arbeitslosengeld, Kindergeld, 100 Euro in Dinaräquivalenten im Namen einer einmaligen finanziellen Unterstützung usw.)”, fügte man in der Ankündigung hinzu.
Die Vollmacht kann auf den mit dieser Anweisung gedruckten Formularen in der von der Bank festgelegten Form oder in der freien Form erteilt werden, wobei die Vollmacht nicht notariell beglaubigt werden muss.
Die Zentralbank betont, dass dies eine vorübergehende Maßnahme ist, die durch die aktuelle Gesundheitskrise verursacht wird, und dass es ausschließlich den Nutzern überlassen bleibt, ob sie dieses Recht nutzen oder nicht, berichtet Nova Ekonomija.

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