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Serbien wird Vollmitglied des Übereinkommens über die Kontrolle und Kennzeichnung von Edelmetallartikeln mit den Anhängen I und II

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Das Übereinkommen über die Kontrolle und Kennzeichnung von Edelmetallartikeln mit den Anhängen I und II trat am 24. Juni 2020 für Serbien in Kraft, wobei Serbien Vollmitglied dieses Übereinkommens wurde, teilte das Wirtschaftsministerium mit.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Bestätigung des Übereinkommens über die Kontrolle und Kennzeichnung von Edelmetallartikeln mit den Anhängen I und II am 5. März 2020, das am 13. März 2020 in Kraft trat, wurden die Voraussetzungen für die Verwirklichung der Vollmitgliedschaft Serbiens im Übereinkommen geschaffen.
Die Mitgliedschaft wird zu einer Senkung der Kosten für die Ausfuhr von Edelmetallgegenständen beitragen, da die Gegenstände, an welche die von der Direktion für Messeinheiten und Edelmetalle verwendete CCM-Punze (Common Control Mark) angebracht ist, keinen weiteren Kontrollen und Prüfungen/oder Kennzeichnung im Ausland mehr unterliegen. Dies erhöht die Wettbewerbsfähigkeit einheimischer Produkte aus Edelmetallen auf dem Auslandsmarkt, was von besonderer Bedeutung ist, da diese Tätigkeit in der Republik Serbien hauptsächlich von Kleinst- und Kleinunternehmen ausgeübt wird.
Der Vollmitgliedschaftsstatus ermöglicht auch die Vermarktung von Gegenständen aus Edelmetallen, die die CCM-Punze tragen und den vorgeschriebenen Feinheitsgrad aufweisen, ohne zusätzliche Prüfung oder Kennzeichnung auf dem serbischen Markt.
Die Konvention ist ein multilaterales internationales Übereinkommen, das bisher von 21 Staaten, einschließlich Serbien, unterzeichnet wurde.

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