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Keine Mehrwertsteuer auf Schutzmasken – Arbeitserlaubnisse für Ausländer gültig für die Dauer des Ausnahmezustands

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Die serbische Regierung hat neue Entscheidungen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 getroffen, darunter die Entscheidung, dass Atemschutzmasken, die von der Nationalen Krankenversicherungskasse an Großhändler geliefert werden, von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Außerdem wurde beschlossen, dass die bereits erteilten Arbeitserlaubnisse für ausländische Staatsbürger, deren Gültigkeit abgelaufen ist, für die Dauer des Ausnahmezustands als gültig bleiben.

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